RG-2026-069

スイス連邦の本籍証明書(ハイマートシャイン)、チューリッヒ州ヴィンタートゥール、1956年のものです。

1956 (Winterthur, 8. August 1956 / Zürich, 10. August 1956)

作品について

1956年発行のオリジナルの本籍証明書(ハイマートシャイン)です。これは市民権を証明する、いかにもスイスらしい公式文書です。二頭のライオンが支えるチューリッヒ州の力強い紋章は魅力的な図像で、本物の公式印章と直筆の署名が添えられています。ヴィンタートゥール市民とツーク生まれの女性の結婚を記録した、スイスの行政と家族の歴史を伝える味わい深い一品です。

コレクターへの魅力

Sammler von Schweizer Ephemera, Genealogie-Enthusiasten und Liebhaber europäischer Amtsdokumente schätzen die Authentizität: echte Siegel, kalligrafische Schrift und das ikonische Zürcher Wappen. Als dekoratives, gerahmtes Original-Zeitzeugnis der Nachkriegs-Schweiz ist es ein bezahlbares, atmosphärisches Wandobjekt mit Geschichte.

来歴

Dieser Heimatschein wurde am 8. August 1956 in Winterthur ausgestellt und am 10. August 1956 von der Staatskanzlei des Kantons Zürich beglaubigt (No 6532). Er dokumentiert Hans Jörg Freitag (geb. 1928 in Winterthur) und seine Ehefrau Annemarie, geb. Wyss (geb. 1927 in Zug) – ein feiner Zug-Bezug für die Sammlung. Eine handschriftliche Randnotiz vermerkt das spätere Ableben in Affoltern am Albis. Das Dokument ist im praktischen 'swiss. vario' Goldrahmen ausstellungsfertig gerahmt.

銘文

SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT — KANTON ZÜRICH. 'Wir, die unterzeichneten Vorsteher der Stadt Winterthur beurkunden hiemit, daß der Inhaber dieser Urkunde Hans Jörg Freitag geboren den 3. Juli eintausend neunhundertachtundzwanzig (1928) in Winterthur unser Gemeindebürger ist... seine Ehefrau Annemarie, geborene Wyss, geboren den 9. Dezember eintausend neunhundertsiebenundzwanzig (1927) in Zug unsere Gemeindebürgerin ist.' 'Gegeben zu Winterthur, den 8. August 1956.' 'Im Namen des Stadtrates, Der Stadtpräsident / Der Stadtschreiber.' 'Der Statthalter des Bezirkes Winterthur.' 'Die Staatskanzlei des Kantons Zürich, No 6532, Zürich, den 10. Aug. 1956, Der Staatsschreiber, In Vertretung.' Randnotiz: 'verstorben am ... in Affoltern am Albis.'